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Vorteile

Direktversicherung für Grenzgänger

Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der privaten Vorsorge eine weitere Möglichkeit die gesetzliche Rente zu ergänzen - mit staatlicher Förderung.

  • Sicherung des Lebensstandards im Alter
  • Individuelle Beitragshöhe und Laufzeit
  • Staatliche Förderung durch Steuerersparnis
  • Sofort Steuern sparen - auf Antrag beim Finanzamt
  • Flexibler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich
  • Lebenslange garantierte Rentenzahlung
  • Kapitalauszahlung am Vertragsende möglich

 

Details

So einfach gehts

Sie zahlen den Beitrag für Ihre SV Direktversicherung aus Ihrem Nettogehalt. Die sich ergebenden Steuervorteile können Sie dann über Ihre jährliche Steuererklärung geltend machen.

Profitieren Sie von staatlichen Fördermöglichkeiten

Im Jahr 2024 können Sie  für Ihre SV Direktversicherung bis zu 3.624,00 Euro (4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) = monatlich 302,00 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sparen. Zusätzlich können Sie nach Wunsch weitere 3.624,00Euro steuerfrei einbezahlen, somit ingesamt monatlich 604,00 Euro, als jährlicher Höchstbetrag 7248,00 Euro.

Verschiedene Varianten zur Auswahl

Je nach Ihrer Risikoneigung können Sie zwischen der renditeorientierten Anlage Ihrer Überschussanteile in Dachfonds der Deka oder der Indexbeteiligung mit attraktiven Renditechancen entscheiden.

Sie bestimmen die weiteren Details und haben folgende Möglichkeiten:

  • Dynamik: Damit können Sie Ihre SV Direktversicherung den steigenden Lebenshaltungskosten anpassen.
  • Flexibler Rentenbeginn. Bei Ihrer SV Direktversicherung können Sie den Beginn Ihrer Rentenzahlungen ab dem 62. Lebensjahr selbstbestimmen - ohne Kopplung an die gesetzliche Rentenversicherung oder an das Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Auszahlungsoptionen:

  • Garantierte lebenslange Rentenzahlung: Mit der SV Direktversicherung bauen Sie sich eine Altersversorgung auf, die Ihnen später als zusätzliche lebenslange Rente zur Verfügung steht.
  • (Teil-)Kapitalabfindung. Zum Rentenbeginn können Sie sich auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. Oder Sie lassen sich nur bis zu 30 % des Kapitals auszahlen und das restliche Kapital wird verrentet.

Die Muster-Produktinformationen nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden sie hier:

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